Information für unsere Schweizer Kunden

Unsere Experimentiersätze sind aufgrund ihrer Warentarifnummern vom Einfuhrzoll befreit – es fallen jedoch Zollabwicklungsgebühren (Dienstleistung) an, die Ihnen direkt durch den Paketdienstleister bzw. die Spedition in Rechnung gestellt werden. Die Ware unterliegt natürlich auch der Schweizer Umsatzsteuer.